Lärmschutz in Rothenkirchen soll besser werden

CDU-Fraktion unterstützt Bürgerbeteiligungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes

 Der Lärm des Schienenverkehrs im Burghauner Ortsteil Rothenkirchen ist recht groß. Viele hundert Züge, egal ob im Personen- oder Güterverkehr fahren wöchentlich am Ortsrand der knapp 800 Einwohner zählenden Ortschaft vorbei. Die größten Probleme gibt es im Bereich des Sportplatzes, Dorfgemeinschaftshauses sowie der  Wohngebäude in unmittelbarer Nähe der Bahn.

 

Dies soll sich in Zukunft ändern, denn die CDU Fraktion möchte sich zukünftig für einen Lärmschutz in Rothenkirchen einsetzten. Oberstes Ziel ist es, die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger im Ortskern Rothenkirchens zu verbessern, schildert Christian Heß, Fraktionsvorsitzender der CDU Burghaun. Die schnellste und einzige Lösung hierfür ist, dass die Deutsche Bahn AG einen Lärmschutz entlang der Bahntrasse in der Gemarkung Rothenkirchen baut. Bereits im Januar hatte die CDU-Fraktion einen Antrag dazu eingereicht.

 

Im Moment hat das Eisenbahn-Bundesamt das Bürgerbeteiligungsverfahren für den Lärmschutzplan eröffnet. Dieser Plan soll für die künftigen fünf Jahre fortgeschrieben werden. Viele Einwände von Bürgerinnen und Bürgern könnten erheblich dazu beitragen, dass der offensichtlich hohe Lärmpegel im Bereich von Rothenkirchen gegenüber der Deutschen Bahn AG bestätigt wird.  Wird dieser Umstand von den Anwohnern gegenüber der Bahn AG bestätigt, so wird es leichter in künftige Antragsverfahren für einen Lärmschutz des Ortes leichter zu argumentieren, so Heß. Je mehr Bürgerinnen und Bürger sich daran beteiligen, umso besser ist es.

Bürger können ab sofort direkte Eingaben beim Eisenbahn-Bundesamt, Postfach 601230, 14412 Potsdam, zu ihrer Lärmbelästigung in ihrem Wohnraum machen.  Hierzu muss ein Fragebogen mit verschiedenen Informationsangaben ausgefüllt werden. Das Formular besteht aus 5 Fragen, zu denen verschiedene Angaben gemacht werden müssen.

Der Fragebogen kann  auf der Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes unter https://www.laermaktionsplanung-schiene.de

heruntergeladen werden. Hier müssen neben Personen und Ortsangaben die Stärke der Störung durch den Schienenverkehr angegeben werden.  Weiter wird die Art des Eisenbahnverkehrs, der Zeitraum, Ortsangaben, bei welcher Tätigkeit man gestört wird, ob Lärmminderungsmaßnahmen bekannt sind, Möglichkeiten zur Lärmminderung und ob sich der Bürger von anderen Lärmquellen belästigt fühlt, abgefragt. Ebenfalls sind Informationen und Angaben über weitere Probleme, ob man über ein Lärmschutzprogramm informiert wurde und ob es auffallend ist, dass Güterzüge die letzten Jahre leiser geworden sind.

Der Fragebogen kann gleichermaßen per E-Mail an lap@eba.bund.de oder per

Fax an: 0228/9826 9826 gesendet werden. Die Eingabe muss dem Eisenbahn-Bundesamt bis spätestens 25. August 2017 vorliegen.