Klage

Sehr geehrte Damen und Herren,

der CDU-Fraktion ist durchaus bewusst, dass die Wahrscheinlichkeit eines positiven Ausgangs der Klage unter 50% liegt. Man hat sich politisch zum Ausbau der Windenergie entgegen physikalischer und naturschutzrechtlicher Gesetzmäßigkeiten ausgesprochen und sich die Wahrheiten bis zum Bersten versucht zurechtzubiegen.

Dass man in unserem Fall dabei gegen EU-Richtlinien verstößt und die Unversehrtheit der Natur und der Wasserversorgung dem Windkraftausbau unterordnet ist hinlänglich bekannt.

Hier hat die Marktgemeinde Burghaun das Recht, auf dem Klageweg die Unversehrtheit ihrer Wasserversorgung vor den Ausbau der Windenergie zu stellen.

Das dies in bisherigen Eilverfahren noch nicht zu einem Erfolg geführt hat, ist auch damit zu begründen, dass sich das Gericht in der Tiefe damit vollumfänglich noch nicht befasst hat. Wenn nun weitere Argumente, wie der Verstoß gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie, die das Trinkwasser in besondere Weise schützt, nicht rechtlich abgewogen ist und die Trinkwasserschutzzonen der Tiefbrunnen durch das RP noch nicht rechtsgültig festgelegt sind, so hat die Marktgemeinde das Recht zu Wahrung ihrer Interessen dies auf dem Klageweg einzufordern. In Nordhessen hat man ebenfalls bei einem vergleichbaren Fall erwägt, die Trinkwasserschutzzone II aufgrund der Bundsandsteinvorkommen und der damit verbundenen hydrologischen Beschaffenheit des Untergrundes zu erweitern und damit bis zur endgültigen Festsetzung den Bau des Windparks ausgesetzt. Somit ist aus Sicht der CDU-Fraktion das Eilverfahren fortzusetzen, da diese Situation auf Burghaun übertragbar ist. Davon unabhängig ist das normale Klageverfahren, das weitergeführt wird. Die windkraftbedingte Tötung europäischer Vogelarten ist nach einem neuen rechtswissenschaftlichen Gutachten von Prof. Gellermann vom 30. August 2020 nicht mit dem Bundesnaturschutzgesetz vereinbar, ebenso die bisher praktizierte Annahme, dass zur Sicherheit der öffentlichen Versorgung mit Strom benötigen würde und man daher die Tötung von geschützten Arten in Kauf nehmen müsse. Dieser Sachverhalt ist rechtlich nach diesem Gutachten nichtig.

„Für mich als naturwissenschaftlich denkender Mensch ist klar: Die grundlegende Stromversorgung kann aus physikalischen Gründen derzeit nicht durch schwankende Stromerträge aus der Windkraft sichergestellt werden, hierzu sind grundlastfähige Stromerzeugungsarten über weite Jahre hinaus noch notwendig. Nun hat Deutschland jedoch den Ausstieg aus der grundlastfähigen Atom- und Kohlekraft beschlossen ohne hier passende Alternativen entwickelt zu haben. Man schließt Verträge z. B. mit Frankreich und Polen, um Kohle- und Atomstrom zu importieren, um die deutsche Stromversorgung und die Energiewende sicherzustellen. Dieser energiepolitische Irrsinn kann ich persönlich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren“, so Fraktionsvorsitzender Christian Heß.

Das Klageverfahren und das Eilverfahren sind daher bis zu einem endgültigen Gerichtsurteil fortzusetzen.